Der Verwaltungsausschuss im SSB wird durch den leitenden Pfarrer einberufen und setzt sich aus den Kirchenverwaltungsvorständen und den Kirchenpflegern der dem Seelsorgebereich angehörenden Kirchenstiftungen zusammen. Er hat nach eingehender Beratung über die Verteilung des Budgets im Seelsorgebereich Beschluss zu fassen.
Die Kirchenstiftungen ermächtigen der Verwaltungsausschusssitzung ihrer entsandten Mitglieder dazu, Verhandlungen des Seelsorgebereichsbudgets zu führen und das beschlossene Ergebnis mit bindender Wirkung für die Kirchenstiftungen zu akzeptieren.